Statuten der SVK
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| Art. 8-12 |
| Art. 13-14 |
| Art. 15-16 |
| Art. 17-21 |
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Nachfolgend ist jede Funktion männlich umschrieben, selbstverständlich kann sie stets auch durch eine Frau ausgefüllt werden.
Art. 1 Name und Sitz
1. Unter dem Namen:
Schweizerische Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK)
Association Suisse de Médecine Dentaire Pédiatrique (ASP)
Associazione Svizzera di Odontoiatria Pediatrica (ASP)
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
2. Der Sitz befindet sich am Ort des Sekretariates der Schweizerischen Vereinigung für Kinderzahnmedizin.
Art. 2 Zweck
1. Die Schweizerische Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK) bezweckt die Förderung der Kinderzahnmedizin sowie der Schul- und Jugendzahnpflege durch Zusammenschluss der in der Schweiz daran interessierten Zahnärztinnen und Zahnärzte.
2. Die Schweizerische Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK) fördert die orale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz in Öffentlichkeit, Praxis, Klinik, Lehre und Forschung, als Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit.
3. Sie fördert und unterstützt im Bereiche der Kinderzahnmedizin sowie der Schul- und Jugendzahnpflege die zahnmedizinische Weiterbildung und den Erwerb zahnmedizinischer Spezialkenntnisse sowie die Qualitätssicherung.
4. Sie übernimmt Aufgaben im Rahmen der Weiterbildung im Bereiche Kinderzahnmedizin, der Schul- und Jugendzahnpflege sowie dem Erwerb zahnmedizinischer Spezialkenntnisse in diesen Bereichen.
5. Sie vertritt die Fachinteressen im Bereiche der Kinderzahnmedizin sowie der Schul- und Jugendzahnpflege gegenüber den nationalen und internationalen Fachorganisationen in diesen Bereichen der Zahnmedizin.
6. Zur Erreichung dieses Zieles dienen der Schweizerischen Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK) insbesondere:
- Erfahrungsaustausch und Förderung der kollegialen Beziehungen unter den Mitgliedern.
- Berufliche Weiterbildung der Mitglieder durch Vorträge, Demonstrationen, Publikationen und Fachtagungen.
- Zusammenarbeit mit den Kinderabteilungen der zahnärztlichen Universitäts-Kliniken der Schweiz.
- Förderung der sozialmedizinischen Belange der Kinder- und Jugendzahnmedizin, insbesondere durch Prävention.
- Wahrung und Vertretung der gemeinsamen Standesinteressen.
Die SVK verfolgt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und im Rahmen der Standesordnung der SSO.





