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Reglement zur Erlangung des Fähigkeitsausweises Lachgassedation SVK/ASP

Anforderungen:

Die folgenden 5 Punkte müssen dokumentiert bzw. erfüllt sein:

  1. Teilnahme am SVK Kurs A Lachgassedierung
    Inhalt: Basiswissen Sedierungen / Lachgassedierungen, Anwendungen in der Praxis, Technisches.
  2. Teilnahme am SVK Kurs B Lachgassedierung
    Inhalt: Erweiterte Informationen zur Sedierung / Lachgassedierung aus der Medizin, Zahnmedizin und Gesetzgebung. Vergleichende Anwendung.
  3. Fallpräsentationen
    Dokumentation von 10 Fallberichten:
    Inhalt: Indikation der Behandlung, Vorgehen, Sedierungsprotokoll, gegf. Ausdruck Pulsoximeter, Angabe über Zeiten und Gas-Konzentrationen in Verbindung dazu Reaktionen der Patienten, Behandlungsrückblick und Bewertung (Erfolg / Misserfolg), Wenn möglich einige Videosequenzen über die Behandlungen mit Hilfe der Sedierung.
  4. Praxiskonzept Lachgas
    Beschreibung der technischen Ausstattung zur Anwendung der Lachgassedierung am eigenen Arbeitsplatz, u.a. mit Detailangaben zum Sicherheitskonzept und zur Ausrüstung, mit einem Beschrieb der eingesetzten Geräte sowie der Ausbildung der MitarbeiterInnen (Hilfspersonal)
  5. Mitgliedschaft SVK

Ergänzungen:

  • Die Teilnahme einer anderen adäquaten Weiterbildung zum Thema Sedierung / Inhalationssedierung kann auf Antrag angerechnet werden. Eine Teilnahme an den Kursen A und B ist jedoch die Voraussetzung.
  • Der Fähigkeitsausweis SVK Lachgassedierung kann auf Antrag zudem zuerkannt werden, bei einer postgraduate Ausbildung im Fach Kinderzahnmedizin an einer dafür qualifizierten Universität mit einem ausgewiesenen Ausbildungsteil Lachgassedierung.

Anerkennung:

Der Fähigkeitsausweis Lachgassedierung wird von der Fachkommission der SVK auf Antrag anerkannt. Ein von der Fachkommission beauftragtes Gremium prüft die Anträge gegen eine Gebühr und empfiehlt der Fachkommission deren Annahme bzw. Ablehnung. Anträge m Erteilung des Fähigkeitsausweises sind an die Präsidentin / den Präsidenten der SVK, mit Beilage der notwendigen Unterlagen, zu richten.

Genehmigt von der Fachkommission der SVK
Winterthur 24. März 2007