Standards und Richtlinien zur Anwendung der Inhalationssedierung in der zahnärztlichen Praxis
I. Allgemeines
1. Begriffserklärung
Der Begriff Inhalationssedierung steht für die Inhalation eines Sauerstoff-Stickoxydul-Gemisches zur Erlangung einer relativen Analgesie, Anxiolyse und oberflächlichen Sedierung. Dieser Begriff ersetzt die früher verwendeten Begriffe Lachgas-Analgesie oder Stickoxydul-Analgesie (EFAAD). Im angelsächsischen Sprachraum lautet der entsprechende Ausdruck Nitrous Oxide Oxygen Conscious Sedation, oder Conscious Sedation, Nitrous Oxide/Oxygen Analgesia/Anxiolysis.
Unter Inhalationssedierung wird die Sedierung mit einem Sauerstoff-Stickoxydul-Gemisch es als alleinigem Sedativum verstanden. Jede Kombination einer Inhalationssedierung mit einem zusätzlichen sedativen Medikament ist eine Deep-Sedation, und erfordert die gleichen Sicherheitsmassnahmen wie eine Vollnarkose.
Im folgenden Text bedeutet:
Muss = verpflichtend
Sollte = ist erwünscht, ist von Vorteil
Darf nicht = gilt als Fehler
Verfügbar = muss in der Nähe des Arbeitsplatzes vorhanden sein
Die im Text verwendeten männlichen Formen gelten für beide Geschlechter.
2. Einleitung
Die Inhalationssedierung ist eine bewährte, sichere Methode des Schmerz- und Angstmanagements in der Medizin und Zahnmedizin. Durch sie wird die Behandlung ängstlicher und/oder sehr junger Patienten oft erst ermöglicht. Die Inhalationssedierung ist eine in der Schweiz erlaubte Sedierungsmethode bei der kinderzahnärztlichen Behandlung und wird an Schweizer Universitäten als Behandlungsmethode gelehrt. Diese Richtlinien ersetzen nicht, dass bei jedem Patienten eine ausführliche individuelle Anamnese, Diagnose und Behandlungsplanung stattfinden muss. Die Sicherheit und Gesundheit von Patient und Behandler muss immer gewährleistet sein. Die Auswahl über die Hilfsmittel bei der Behandlung (Behaviout management, Sedation mit Lachgas, Narkosen o.Ä.) trifft der behandelnde Zahnarzt, bei Bedarf in Absprache mit einem Spezialisten (z.B. Anästhesist).





