Reglement und Bestimmungen zur Erlangung und Aufrechterhaltung eines Weiterbildungsausweises SVK/SSO in Kinderzahnmedizin
Zur sprachlichen Vereinfachung wird in diesem Reglement für Personen stets die männliche Form verwendet. Diese bezieht sich gleichermassen auch auf Frauen.
Die Schweizerische Vereinigung für Kinderzahnmedizin wird im Text jeweils mit SVK, und die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft mit SSO abgekürzt.
Art. 1 Einleitung und Definition
Die Schweizerische Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK) ist bestrebt, allen Kindern und Jugendlichen, vom Säuglingsalter bis Ende Adoleszenz, eine adäquate zahnmedizinische Betreuung zu ermöglichen.
Sie fördert eine interdisziplinäre Weiterbildung, welche die Behandlung von Karies und deren Prävention sowie die Behandlung und Betreuung von Erkrankungen der oralen Strukturen, von ernsthaften Störungen der dentalen Entwicklung, von oralen Begleiterscheinungen bei (schweren) Allgemeinerkrankungen, von komplexen dentoalveolären Traumata, von mangelhaft kooperierenden Patienten und von Patienten mit anderen erschwerenden Begleitbedingungen beinhaltet. Die Weiterbildung verbindet fundiertes zahnmedizinisches Wissen und Können mit medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Kenntnissen. Ebenso ist es eine Besonderheit der Weiterbildung, dass die psychische und physische Entwicklung des Heranwachsenden als Voraussetzung für eine adäquate Behandlung und Betreuung berücksichtigt werden müssen.
Art. 2 Ziel
Die Ausbildung zum Zahnarzt mit Weiterbildungsausweis SSO in Kinderzahnmedizin führt zu vertieften Kenntnissen der Faktoren, welche Entwicklung, Verhalten, und Bedürfnisse des Heranwachsenden beeinflussen. Das Weiterbildungsprogramm vermittelt umfassendes Wissen und Fähigkeiten auf allen Gebieten, welche die Behandlung von Kindern und Jugendlichen betreffen, insbesondere bei Patienten mit erschwerenden Bedingungen.
Der weitergebildete Zahnarzt in Kinderzahnmedizin engagiert sich in verschiedenster Weise auf dem Fachgebiet und gibt sein Wissen weiter.





