Informationsstelle SVK für Versicherungs- und Tariffragen

KVG Fluch und/oder Segen für Versicherte und Leistungserbringer

Seit 1996 ist das aktuelle KVG in Kraft, das für die Zahnmedizin grundsätzliche Veränderungen gebracht hat. Besonders stark betroffen davon sind unter anderem auch die Kinderzahnmedizin (Unfälle, etc.) und die Kieferorthopädie (Unfallfolgen, etc.).

In beiden Fachgebieten sind die jeweiligen Fragestellungen so individuell unterschiedlich, dass für alle Beteiligten die Erarbeitung der Problemlösungen oft recht schwierig ist. Selbst Versicherungsgerichtsurteile werden den individuellen Ansprüchen oft nur ungenügend gerecht. Auch nach bald zehn Jahren, in denen das Gesetz in Kraft ist, gibt es Situationen, die uns bei der Beurteilung Schwierigkeiten bereiten oder bei denen sich unsere Meinung nicht mit derer der Versicherungen, resp. deren Vertrauenszahnärzten deckt.

Die SVK möchte deshalb eine Dienstleistung anbieten, die ihren Mitgliedern helfen soll, Versicherungs- und Tarifprobleme soweit wie möglich lösen zu können.

Anfragen können schriftlich oder elektronisch per Internet, jedoch nicht telefonisch (!!!), gestellt werden. Falls - für die Beurteilung notwendig – Unterlagen oder Fotos beigefügt werden müssen, können auch Kopien geschickt werden. Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage, das von uns vorbereitete Formular (siehe nächste Seite oder auf der Homepage unter Versicherungs- und Tariffragen).

Wir werden bemüht sein, Ihre Fragen schnellstmöglich zu beantworten. Für SVK-Mitglieder sind diese Auskünfte kostenlos. Wir bitten Sie, bei Anfragen auf dem Postweg, ein an Sie adressiertes und frankiertes Couvert beizulegen.

Ihre Fragen können allenfalls in anonymisierter Form für wissenschaftliche Auswertungen verwendet werden.

Berücksichtigen Sie, dass oft Entscheide gefällt werden müssen, die im Grenzbereich liegen und so von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich beurteilt werden können. Dies muss von uns akzeptiert werden!

Man beachte:

Eine Kostengutsprache einer Versicherung ist zudem bei einem Versicherungswechsel für den neuen Leistungsträger nicht bindend.

Wir erhoffen uns von dieser Informationsstelle eine gewisse Harmonisierung von Anfragen und damit auch Beurteilungen. Wir geben damit den Versicherungen weniger Angriffs- punkte und stärken somit unsere Position bei allfälligen Verhandlungen.

Wir möchten Sie auch bitten, uns detailliert mitzuteilen, falls gewisse Versicherungen Leistungen streichen, die es uns nicht erlauben, unseren Kindern nach den Kriterien der Qualitätsstandards und den WHO-Richtlinien zu betreuen. Entsprechende Missstände werden weitergeleitet an diejenigen SSO-Stellen, die mit den Versicherungen respektive dem Bundesamt für Sozialversicherungen über diese Streitfälle entscheiden.

Anregungen bezüglich unserer Infostelle respektive deren Betreuer werden ebenfalls gerne entgegengenommen.

Beat R. Widmer, Suhr

Formular für Versicherungs- und Tariffragen