Anerkennung Ihrer Weiterbildungspraxis
Um Qualität in der Ausbildung junger Zahnärzt:innen zu gewährleisten, bietet die SVK die Möglichkeit, sich als Weiterbildungsstätte anerkennen zu lassen.
Ablauf der Anerkennung
- Lesen Sie das «Reglement über die Weiterbildungen in Kinderzahnmedizin der Schweizerischen Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK)» insbesondere Abschnitt IV. «Weiterbildungsstätten»
- Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung und Selbstdeklaration vollständig aus:
- Sie benennen die Institution oder Praxis, die anerkannt werden möchte
- Sie definieren, wer die Weiterbildungsleitung gemäss Art 23 übernimmt. Die Vorausssetzungen für den Weiterbildlungsleiter sind zu beachten!
- Sie beantworten alle Punkte der Selbstdeklaration wahrheitsgemäss
- Stellen Sie das Gesuch um Anerkennung elektronisch dem [E-Mail versteckt] zu und informieren Sie gleichzeitig das SVK-Sekretariat [E-Mail versteckt], dass Sie ein Gesuch um Anerkennung als Weiterbildungspraxis gestellt haben.
- Dem Antrag legen Sie Ihr Weiterbildungskonzeptes nach Art. 22 vor. Integrieren Sie dabei das Logbuch und die Beurteilungen des Weiterbildungskanditaten:in in Ihrem Weiterbildungskonzept.
- Nach Eingang des Gesuchs bestimmt die Fachkommission den oder die Visitierenden und lässt eine Visitation nach Art. 25 durchführen.
Download: Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungspraxis/-klinik SSO für Kinderzahnmedizin